Wegfahrsperren sind Diebstahlsicherungen,
welche nachträglich in Import-Fahrzeuge installiert werden. Diese
Anlage wird anschließend in den Fahrzeugbrief eingetragen oder
mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgeliefert, um somit die Anerkennung
durch Ihre Versicherungs-Gesellschaft zu erlangen.
Seit dem 01.Juli 1993 haben sich die deutschen Kfz.-Versicherer darauf
geeinigt, daß im Diebstahlfall Fahrzeuge ohne anerkannte Wegfahrsperre
nicht voll ersetzt werden. Der Trend bei den Versicherungsgesellschaften
ist sogar so, daß Fahrzeuge ohne Wegfahrsperre überhaupt
nicht mehr zugelassen werden können. Eine diesbezügliche,
einheitliche Regelung ist für die Zukunft vorgesehen.
Eine bei deutschen Versicherungen anerkannte Wegfahrsperre muß
3 Mechanismen aufweisen.
Wird das Fahrzeug einige Minuten mit abgezogenem Zündschlüssel
abgestellt, so muß sich die Anlage selbst aktivieren. Das heißt,
daß die Stromkreise der Zündung, des Batteriestroms und der
Treibstoffversorgung selbstständig unterbrochen werden müssen
und somit ein Kurzschließen des Fahrzeuges im Diebstahlfall verhindern.
Diese Funktionen werden von in den USA oder Kanada verbauten Anlagen
nicht eingehalten. Dies gilt sowohl für Alarmsysteme als auch für
sogenannte Immobilizer. Systeme dieser Art werden von deutschen Versicherungen
als nicht vorhanden angesehen.
Um dem oben beschriebenen Risiko zu entgehen, bieten wir Ihnen den nachträglichen
Einbau einer in Deutschland anerkannten Wegfahrsperre an. So wird auch
Ihr Fahrzeug im Diebstahlsfall voll ersetzt.
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