Bevor Import-Fahrzeuge aus den USA oder Kanada in Deutschland zugelassen
werden können, benötigen sie eine TüV-Vollabnahme gemäß
§21 der StVZO.
Dieser Paragraph besagt, daß Fahrzeuge die nicht zu einem genehmigten
Typ gehören eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge erlangen
müssen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein amtlich anerkannter
Sachverständiger bestätigt, daß das Fahrzeug richtig
beschrieben ist und den geltenden Vorschriften entspricht.
Genau mit dieser Problematik beschäftigen wir uns seit nunmehr
15 Jahren und sind so in der Lage, alle Voraussetzungen für den
oben beschriebenen Ablauf erfüllen zu können.
Wir verfügen sowohl über das technische Know-How als auch
über die Möglichkeiten, eine spezifische TüV-Umrüstung
für jedes Model durchführen zu können.
Der weitaus komplexere Teil unserer Tätigkeit ist jedoch die Erfüllung
der theoretischen Voraussetzungen. Fahrzeug-Datenblätter, lichttechnische
Gutachten und Abgasverhaltens-Nachweise sind Grundlage einer jeden TüV-Abnahme.
Unsere im Laufe der Jahre entstandene Sammlung dieser Unterlagen ermöglicht
uns und Ihnen einen reibungslosen Weg bis zum anmeldefertigen Fahrzeug.
Dies gilt sowohl für ältere Fahrzeuge als auch für Fahrzeuge
neueren Baujahres, bei denen wesentlich strengere Normen in Bezug
auf
z.B. das Abgasverhalten angewendet werden.
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen alle wissenswerten Informationen
rund um die TüV-Abnahme Ihres Fahrzeuges und unserem Service-Angebot
zusammengestellt.
Wir hoffen, wir können Ihnen damit einige Fragen beantworten und
möchten Ihnen versichern, daß trotz der oben genannten Schwierigkeiten
nahezu jedes Import-Fahrzeug durch uns schnell und günstig für
deutsche Straßen zugänglich gemacht werden kann.
Heimann & Thiel GbR
|